Nutzungsänderung
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Für eine Nutzungsänderung benötigen Sie immer eine Baugenehmigung, wenn Ihre geplante Nutzung von der bisherigen bzw. genehmigten Nutzung abweicht. Um zu klären, welche Nutzung bisher genehmigt wurde, ist die Einsicht in die alte Baugenehmigung erforderlich. Wenn Sie keine aktuelle Baugenehmigung vorliegen haben, können Sie in der Bauakte der Gemeinde die alten Pläne zum Gebäude einsehen bzw. kopieren. Hier ist beschrieben, ob das Gebäude für Wohn- oder Gewerbezwecke genehmigt wurde.
Eine Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Auch wenn Sie keine baulichen Änderungen vornehmen. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.
+ eine Wohnung in ein Büro
+ einen Lebensmittelladen in eine Werkstatt
+ einen Blumenladen in eine Tischlerei
+ ungenutzten Dachraum (Speicher) in Wohnraum
oder ähnliches umwandeln wollen.
Aachen liegt im Grenzgebiet zu den Niederlanden und Belgien (Euregio Maas-Rhein) am Nordrand der Eifel und gehört zur
Städteregion Aachen. Das Stadtgebiet gliedert sich in die Stadtbezirke Aachen-Mitte, Burtscheid, Laurensberg und Richterich,